Augen auf beim Immobilienkauf!

Viele haben schon böse Überraschungen erlebt, wenn sie sich etwa nur auf Online-Informationen oder Vertragsvorlagen aus dem Internet verlassen haben.

Der erste Schritt zur eigenen Immobilie beginnt mit einem Blick in das Grundbuch. Dabei werden die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft überprüft.

Das Lastenblatt im Grundbuch verrät, ob die Immobilie mit Hypotheken oder Dienstbarkeiten belastet ist.

Danach folgen die individuelle Vertragserstellung, die Übernahme der Treuhandschaft, die ein wichtiger Aspekt zur Absicherung von Käufer und Verkäufer ist, sowie die Beglaubigung der Unterschriften.

Natürlich gehört auch die Abwicklung der Finanzamtserfordernisse dazu, also entweder die Selbstberechnung von Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer oder die Übermittlung der Abgabenerklärung.

Letzter Schritt ist die Durchführung der Eintragung ins Grundbuch.

Notare sind natürlich auch beim Vererben oder Verschenken von Immobilien Ansprechpartner. Und zwar nicht nur, was Testament oder Schenkung betrifft. Wir beraten z.B. Übergeber darüber hinaus, wenn es darum geht, sie abzusichern, falls sie weiterhin im Haus leben wollen z.B. durch ein Wohnungsgebrauchsrecht oder ein Veräußerungs-und Belastungsverbot. Das Haus kann dann ohne Zustimmung der Übergeber weder verkauft noch belastet werden.

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